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Neues UV-Meldeverfahren (UV-Stammdatendienst und elektronischer UV-Lohnnachweis) ab 2017

Ab dem 01.01.2017 wird neben dem bisherigen Lohnnachweis der gesetzlichen Unfallversicherung auch das neue UV-Meldeverfahren, der digitale Lohnnachweis, gestartet. Bereits ab dem 01.12.2016 müssen alle Unternehmen einen Stammdatenabgleich (UV-Stammdatendienst) durchführen. Aus dem Abrechnungsprogramm heraus sind dazu neben den Daten zum eigenen Unternehmen folgende Daten an die DGUV zu senden:

  • Die Betriebsnummer des Unfallversicherungsträgers
  • Die UV-Mitgliedsnummer
  • Die eigene PIN (wird Ihnen ab Herbst 2016 durch den Unfallversicherungsträger zugesandt)

Die technische Auslieferung des UV-Stammdatendienstes erfolgt mit dem SAP-Hinweis 2289808 (UV-Meldeverfahren: Technische Vorabauslieferung des UV-Stammdatendienstes). Ein Vorabeinspielen des SAP-Hinweises per Korrekturanleitung ist nicht möglich. Die Auslieferung der Funktionalitäten des neuen UV-Meldeverfahrens wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

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