Newsletter            Wir rufen zurück            Impressum

Verkürzung von Abwesenheiten ohne Rückrechnung

Längere krankheitsbedingte Abwesenheitszeiträume werden häufig mit offenem Endedatum (31.12.9999) eingegeben.So muss der Satz nur einmal nach der Rückkehr des Mitarbeiters angepaßt und nicht zusätzlich mehrere Male während der Dauer der Abwesenheit verlängert werden. Aber wenn nach der Rückkehr das Ende des relevanten Abwesenheitszeitraums geändert wird, hat das zur Folge, dass eine Rückrechnung bis zum Beginn der Abwesenheit durchgeführt wird. Und falls der Beginn vor der aktuell tiefsten Rückrechnungsperiode liegt, ist die Änderung nicht durchführbar. Hier ein Weg die aktuelle Abwesenheit abzugrenzen, ohne damit eine Rückrechnung auszulösen:

In der Personalstammdatenpflege (Transaktion PA30) wählt man dazu den Infotyp „Abwesenheiten“ (2001) und dann direkt die Funktion „Löschen“ (entweder via Drucktaste auf dem Selektionsbild oder über das Menü „Bearbeiten -> Löschen“). Damit wird der letzte Abwesenheitssatz vorgelegt, wobei der Gültigkeitszeitraum änderbar ist. (Wenn man jedoch auf eine andere Weise die Funktion „Löschen“ ausgewählt hat – z.B. aus der Abwesenheitsübersicht heraus – ist der Gültigkeitszeitraum nicht mehr änderbar!). Bevor man jetzt die Abwesenheit löscht, muss man den Gültigkeitsbeginn (des zu löschenden Zeitraums) auf den Tag ändern, ab dem der Mitarbeiter wieder arbeitet. Damit wird nur der Teilzeitraum ab diesem Tag bis zum Ende des bisherigen Abwesenheitszeitraums gelöscht. Beim Drücken der Datenfreigabe (Enter-Taste) wird dann der verbleibende Teilzeitraum in die Stammdaten geschrieben, ohne dass damit eine Rückrechnung bis zum Beginn der Abwesenheit ausgelöst wird.

Related Posts

Leave a Reply