Der Bundesrat hat der Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales am 14.12.2012 zugestimmt, damit wird die freiwillig anzuwendende Entgeltbescheinigungsrichtlinie zum 1.7.2013 durch die Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV) abgelöst und damit verbindlich. Die Verordnung unterscheidet sich in einigen Punkten von der Richtlinie. So wurde die Möglichkeit, weitere Bezüge, Angaben und Hinweise aufzunehmen gestrichen. Dies war bisher zulässig, soweit tarif- oder arbeitsvertragliche Vereinbarungen, Betriebsvereinbarungen oder andere gesetzliche Vorschriften dies nich ausschlossen. Wie mit dieser Regelung im Bedarfsfall umzugehen ist, ist im Moment noch offen.
Der SAP-Hinweis 1769896 (Entgeltbescheinigungsverordnung (EBeschV) ab 01.07.2013) wurde um den Hinweis ergänzt, dass die Standardformulare angepasst werden müssen und demnächst per Support Package ausgeliefert werden. Sobald uns bekannt ist, welche Änderungen vorgenommen wurden, werden wir an dieser Stelle wieder informieren.



