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Meldeverfahren für Entgeltersatzleistungen nicht zum Jahreswechsel verpflichtend

Das Meldeverfahren für Entgeltersatzleistungen (bitte nicht mit dem maschinellen Meldeverfahren zur Erstattung von Arbeitgeberleistungen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) verwechseln) wird laut SAP-Hinweis 1523928 wohl erst zum 01.07.2011 verpflichtend. Die SAP will für dieses Meldeverfahren bestehende Funktionalitäten aus dem Bescheinigungswesen (Bescheinigungswesen mit SAPscript bzw. mit Interactive Forms) nutzen.