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Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP)

Mit Wirkung vom 1. Januar 2012 ist in der Sozialversicherung die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) eingeführt worden. Das Verfahren sieht die Übermittlung der zur Durchführung einer Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV notwendigen Arbeitgeberdaten im elektronischen Verfahren vor. Die Arbeitgeber erhalten im Rahmen des Verfahrens euBP die Möglichkeit, die für die Prüfung relevanten Daten elektronisch anzuliefern. Die vom Arbeitgeber übermittelten Daten werden mit Hilfe einer Prüfsoftware analysiert und die daraus gewonnenen Ergebnisse als Hinweise für die Prüfung genutzt. Ziel ist es, die Prüfdauer bei den einzelnen Prüfstellen auf das erforderliche Mindestmaß zu reduzieren; unter Umständen kann eine Prüfung vor Ort gänzlich entfallen. Das Verfahren euBP wird dem Arbeitgeber optional angeboten, es besteht keine Teilnahmeverpflichtung. Die Daten werden ausschließlich zum Zweck der Durchführung einer Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV übermittelt und nach Abschluss des Verfahrens gelöscht. Eine regelmäßig wiederkehrende Datenübermittlung ist nicht vorgesehen. Eine Pilotierung in größerem Umfang ist ab Juli 2012 geplant. Der flächendeckende produktive Einsatz soll am 1.Januar 2013 mit ggf. um die Erfahrungen aus der Pilotphase überarbeiteten Verfahrensgrundsätzen beginnen.Ob es zu einer Abbildung in SAP® HCM kommen wird und wie diese dann ggf. technisch und fachlich realisiert wird, ist derzeit noch offen. Wir bemühen uns derzeit um eine Klarstellung durch die SAP® AG und werden über das Ergebnis berichten.