Aufgrund der „alten“ 16-8 Uhr Regel kommt es für Reisen ab 2014, die genau um 16 Uhr beginnen oder um 8 Uhr am Folgetag enden, dazu, dass keine Verpflegungspauschale berechnet wird. Der Hinweis 1972299 „Reisekostenrecht 2014 Änderung der Mitternachtsregel / 16-08 Uhr Regel“ korrigiert diese fehlerhafte Berechnung, so dass nach Einspielung die korrekte Erstattung i.H.v. 12 Euro erfolgt.



