Im Bundesgesetzblatt sind die ab 01.07.2013 geltenden Pfändungsfreigrenzen veröffentlicht worden. Der entsprechende SAP-Hinweis 1848585 (Neue Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2013) wird mit dem Juni Support Package ausgeliefert. Falls Sie dieses SP nicht vor der Juli-Abrechnung einspielen, sollten Sie den Hinweis unbedingt manuell einbauen. Es sind lediglich vier Einträge im View V_T511K (Abrechnungskonstanten) anzupassen.



