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ELStAM Verfahren gestartet

Das ELStAM Verfahren ist nun am 01.11.2012 gestartet. Seit diesem Tag hat die Finanzverwaltung allen Arbeitgebern den Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale mit Wirkung ab dem 01.01.2013 zur Verfügung gestellt. Von Seiten der Finanzverwaltung ist ein Übergangszeitraum bis zum 31.12.2013 vorgesehen, in dem die Arbeitgeber in das Verfahren einsteigen können.

Ein unterjähriger Einstieg ohne Notwendigkeit zur Rückrechnung ist möglich. Bis dahin gelten die bisherigen Steuerdaten weiter. Um die Steuerdaten im Infotypen 0012 fortzuschreiben, steht der bekannte Report RPISTJD0 bereit. Dieser sollte mit der Option „Freibeträge nicht löschen“ laufen, um die Steuerdatensätze für 2013 korrekt zu erstellen.Kunden, die tatsächlich in 2012 starten möchten, wenden sich per E-Mail bitte an Frau Middendorf (gudrun.middendorf@sap.com) direkt bei der SAP. Weitere Informationen finden Sie im Hinweis 1747781 (Ankündigung: Start des ELStAM Verfahrens zum 01.01.2013)
In der Release_Informationen zum_ELSTAM-Verfahren finden Sie die veröffentlichten Release-Informationen der SAP zum ELStAM Verfahren.