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SV-Beiträge auf Lohnsteuerbescheinigung bei SV-frei Beschäftigten

In Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung werden die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung bescheinigt. Ab 2012 müssen dort die in der Lohnsteuerberechnung berücksichtigten Beiträge ausgewiesen werden und nicht wie im Vorjahr die Basisbeiträge aus dem Infotypen 0079 – SV Zusatzversicherung D. Sie müssen für alle Arbeitnehmer bescheinigt werden, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind und nach Steuerkarte abgerechnet werden.

Diese Beiträge werden deshalb auch für Mitarbeiter bescheinigt, die bei der Steuerberechnung nach dem BMF-Schreiben vom 22.10.2010 als privat versichert zu berücksichtigen sind, zum Beispiel Praktikanten, Schüler und Studenten oder geringfügig Beschäftigte.