Bisher waren die Krankenkassen verpflichtet, bei jeder Änderung des Versorgungsbezugs bzw. der gesetzlichen Rente eine Zahlstellenmeldung mit Grund „Änderung zum laufenden Versorgungsbezug“ zu erstellen, was besonders zum Jahreswechsel (Änderung der BBG) und zum 01.07. (Erhöhung der gesetzlichen Rente) zu vielen Meldungen geführt hat. Mittlerweile hat man festgestellt, dass die Summe der Bezüge nur in wenigen Fällen die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet. Deshalb wird ab dem 01.01.2017 der VBmax nur noch in Fällen gemeldet, wenn tatsächlich die Beitragsbemessungsgrenze, durch die Summe aus gesetzlicher Rente und den Versorgungsbezügen, überschritten wird. Die Krankenkassen werden in allen anderen Fällen, bei denen keine Überschreitung der BBG vorliegt, eine Änderungsmeldung zum Stichtag 01.01.2017 mit Grundstellung (leer) im Feld VBmax versenden. Die notwendigen Änderungen werden mit dem SAP-Hinweis 2343762 (ZMV: Reduzierung des Meldevolumens ab 2017) ausgeliefert. Der Hinweis kann per SNOTE eingespielt werden.



