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Maßnahmen Irrtümlicher / Korrigierter Eintritt

Angenommen, Sie haben eine Einstellungsmaßnahme durchgeführt und merken dann, dass das Eintrittsdatum falsch ist. Wenn noch keine Abrechnung erfolgt ist, reicht es, wenn Sie im Pflegemodus (PA30) das Ein-/ Austrittsdatum über Hilfsmittel ändern. Wenn jedoch bereits eine Abrechnung erfolgt ist und außerdem das tatsächliche Eintrittsdatum nach dem irrtümlich Eingegebenen liegt, helfen die Maßnahmen Irrtümlicher Eintritt und Korrigierter Eintritt.

Achtung: Die Maßnahmen sind mit Vorsicht zu genießen und sollten nicht leichtfertig durchgeführt werden.

Im Falle des Irrtümlichen Eintritts mit tatsächlichem Eintrittsdatum vor dem irrtümlichen, kopieren Sie den Infotyp 0000 und wählen als neue Maßnahmenart Irrtümlicher Eintritt. Der Gültigkeitszeitraum soll bleiben wie vorgegeben, da das falsche Eintrittsdatum als Beginndatum des Gültigkeitszeitraums gilt. Auch die weiteren Daten sollten nicht verändert werden. Wenn die Eingaben gesichert wurden, wiederholen Sie die ersten Schritte, aber wählen Sie als Maßnahmenart jetzt Korrigierter Eintritt. Als Beginndatum wird jetzt das tatsächliche Eintrittsdatum angegeben. Nach dem Sichern besitzt der Mitarbeiter für den Zeitraum zwischen irrtümlichen und tatsächlichem Eintritt den Beschäftigungsstatus 0 (ausgetreten).
Wichtig: Beide Maßnahmen müssen hintereinander durchgeführt werden, damit die Personalabrechnung korrigiert wird.

Beide Maßnahmen enthalten keine Infotypgruppen, so dass bereits hinterlegte Informationen unverändert übernommen werden können.

Weitere Informationen können Sie dem Hinweis 41523 entnehmen oder im Praxishandbuch SAP Personalwirtschaft (von den Autoren der iProCon) nachlesen.