Der Großbuchstabe „M“ wurde/wird nicht in jedem Fall automatisch erzeugt, sondern nur, wenn trotz erhaltener Mahlzeit noch Tagegeld gezahlt wird. Wer also z. B. Vollverpflegung oder Frühstück und Mittag am Abreisetag erhalten hat, bei dem wird der Großbuchstabe „M“ nicht erzeugt. Zur Lösung dieses Problems wurde der Hinweis „1967273 – Reisekostenrecht 2014: voll gekürzte Verpflegungspauschale“ freigegeben. Der Hinweis muss nur eingespielt werden, es sind keine weiteren manuellen Tätigkeiten notwendig. Allerdings müssen bereits abgerechnete Reisen erneut abgerechnet werden. Oder Sie wählen die manuelle Variante per Lohnart (MJ23 bzw. Kundenlohnart) im IT15.



