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Die SAP liefert einen neuen Prozess für die Dreimonatsfrist aus

Die Dreimonatsfrist besagt, dass Verpflegungsmehraufwendungen auf drei Monate der beruflichen Auswärtstätigkeit beschränkt sind. Erst bei einer Unterbrechung von mindestens 4 Wochen (unabhängig vom Unterbrechungsgrund) beginnt eine neue Berechnung der Reisedauer.
Die SAP hat aufgrund von „schwerwiegenden Problemen“ den Prozess der Berechnung der Dreimonatsfrist umgestellt. Ausgenommen von der Umstrukturierung sind der Reisekalender und die Spesenschnellerfassung. Der Hinweis 1939661 enthält die Vorabkorrektur. Beachten Sie die manuellen Tätigkeiten, die Sie vor Einspielen des Hinweises vornehmen müssen. Diese hat die SAP in einem dem Hinweis beigefügten Dokument mit Screenshots dokumentiert.

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