Ende April haben wir mit dem Artikel Informationen zur Erstattung des Verdienstausfalles gemäß IfSG über den Stand der technischen Abbildung der Sachverhalte Entschädigung bei Quarantäne, bei Tätigkeitsverbot und bei notwendiger Betreuung eines Kindes nach Behördlicher Anordnung informiert.
Die damals noch nicht vollständige erste Lösung, welche mit dem Hinweis 2916520 – Quarantäne / Betreuung Kind gemäß IfSG: Manuelle Vorgabe Entschädigung und Erhöhung SV-Brutto ausgeliefert wurde, ist nun mit dem Hinweis 2918836 – Quarantäne / Betreuung Kind gemäß IfSG: Ergänzungen zur manuellen Vorgabe auf freiwillig Krankenversicherte erweitert worden.
Des Weiteren wurden mit dem Hinweis 2926201 – Quarantäne / Betreuung Kind gemäß IfSG: Ergänzungen zur manuellen Vorgabe 2 nun weitere offene Punkte ergänzt und die entsprechenden Korrekturen ausgeliefert. So kann durch die aktuellen Anpassungen auch die untertägige Betreuung eines Kindes über die neue Abwesenheitsart „0562 Betreuung Kind IfSG untertägig“ abgebildet werden. Die bereits bestehenden Abwesenheiten „0560 Quarantäne IfSG“ und „0561 Betreuung Kind IfSG“ wurden zudem korrigiert, so dass diese nun auch in den Meldeverfahren EEL und BEA berücksichtigt werden.
Die Anpassungen stehen zur Einspielung mittels Korrekturanleitung oder Support Package bereit.