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Steuer: Neuer Programmablaufplan für Versorgungsempfänger mit Hauptwohnsitz in der Türkei, Norwegen oder Spanien

Im letzten Jahr wurde bereits angekündigt, dass es eine Änderung bei der Besteuerung von Versorgungsbezügen bei Versorgungsempfängern mit Hauptwohnsitz in der Türkei, Norwegen und Spanien (Stichwort Doppelbesteuerungsabkommen) geben wird.

Nachdem das BMF am 28.01.2016 den entsprechenden Programmablaufplan veröffentlicht hat, ist mit dem SAP-Hinweis 2258739 (Programmablaufplan für DBA) auch die Umsetzung freigegeben. In dem Hinweis ist beschrieben, welche Hinweise per SNOTE eingespielt und welche manuellen Tätigkeiten durchgeführt werden müssen.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass der neue Programmablaufplan spätestens ab der April-Abrechnung 2016 rückwirkend zum 01.01.2016 anzuwenden ist. Das bedeutet, bei den betroffenen Versorgungsempfängern ist eine Zwangsrückrechnung auf Januar 2016 durchzuführen.

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