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Abbildung des A1-Meldeverfahrens in SAP HCM

Das so genannte A1-Meldeverfahren dient bei Entsendung von Mitarbeitern in ein anderes EU-Land zur Bestätigung des Sozialversicherungsstatus und bezeugt in welchem Land SV-Beiträge gezahlt werden. Bisher wurde das Verfahren manuell über auszustellende Bescheinigungen abgewickelt. Ab dem 01.01.2019 ist das Meldeverfahren nun verpflichtend auf elektronischem Wege durchzuführen. Konkret sind gemäß der Gemeinsamen Grundsätze für das elektronische Antrags- und Bescheinigungsverfahren A1 nach § 106 SGB IV die A1-Anträge künftig elektronisch aus einem systemgeprüften (Entgeltabrechnungs-)Programm zu erstellen und die Antworten anzunehmen.

Die SAP plant die produktive Auslieferung der relevanten Funktionalitäten in SAP HCM mit dem Jahreswechsel HR-Support Package Anfang Dezember 2018.

Da sich durch die Einführung dieses weiteren elektronischen Verfahrens die Prozesse in allen Unternehmen, die mit SAP HCM abrechnen, ändern werden, hat die SAP den Beratungshinweis 2682093 – Informationen zur Umsetzung des A1-Meldeverfahrens im SAP-System ausgeliefert. Der vorgenannte Hinweis enthält neben allgemeinen Informationen eine PDF-Datei mit ausführlichen Hinweisen und Screenshots zur Umsetzung im System sowie zur Möglichkeit, extern erfasste Daten zur Antragserstellung in die Stammdaten der Personalabrechnung Deutschland zu importieren, sodass sie der Meldungserstellung zugänglich gemacht werden können.

Im verwandten Hinweis 2583298 – A1-Verfahren: Technische Vorabauslieferung wird die technische Vorabauslieferung beschrieben (eine Hinweiseinspielung ist NICHT möglich!). Nach Einspielung der relevanten Objekte (diese werden bereits mit Support Packages vor dem Jahreswechsel-SP bereitgestellt) muss die Tabelle T5D4EL (DEÜV-Länderkennzeichen) abgeglichen werden.

Update:

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