Das so genannte A1-Meldeverfahren dient bei Entsendung von Mitarbeitern in ein anderes EU-Land zur Bestätigung des Sozialversicherungsstatus und bezeugt in welchem Land SV-Beiträge gezahlt werden. Bisher wurde das Verfahren manuell über auszustellende Bescheinigungen abgewickelt. Ab dem 01.01.2019 ist das Meldeverfahren nun verpflichtend auf elektronischem Wege durchzuführen. Konkret sindRead More