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ESS Persönliches Profil: Änderungen in die Vergangenheit zulassen

Mit dem BadI HR_XSS_PER_BEGDA haben Sie die Möglichkeit, das Standardbeginndatum der ESS-Anwendung „Persönliches Profil“ und damit die Pflege in die Vergangenheit zu beeinflussen. Eine Anforderung könnte sein, Änderungen maximal bis zum Erreichen der Rückrechnungsgrenze zu erlauben. In der Implementierung des BadIs kann dafür der Abrechnungsstatus der jeweiligen Personalnummer gelesen werden. Damit lässt sich das frühestmögliche Beginndatum für Änderungen am persönlichen Profil ermitteln und Rückrechnungen durch die Pflege im ESS vermeiden.

Problematisch wird es dann, wenn das Datum im Feld „abgerechnet bis“ sehr weit zurück liegt oder gar kein Datum vorhanden ist. In diesem Fall könnten alle Datensätze im ESS beliebig weit in die Vergangenheit geändert und auch gelöscht werden. Kritisch wird dies unter Umständen für Datensätze mit Zeitbindung 1, wie dem ständigen Wohnsitz. Hier kann der jeweils erste Datensatz, der ggf. bis heute gültig ist, geändert werden und eine Rückrechnung auslösen. Dieses Verhalten sollten Sie verhindern, indem im BadI für die Pfelge in die Vergangenheit immer auch eine Sicherheitsprüfung vorgesehen wird, die gewährleistet, dass bei fehlendem Datum eine Änderung nur zu einem festgelegten Datum (z.B. Tagesdatum) möglich ist.

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