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Neues Reisekostenrecht ab 1.1.14

Der Bundesrat hat der Reform des Reisekostenrechts zugestimmt. Ziel der Reisekostenreform war es, die steuerlichen Regelungen zu vereinfachen – was ein Stück weit gelungen ist. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

  1. Die Verpflegungspauschalen berechnen sich nur noch nach 2 Stufen:
    • 12 Euro ab 8 Stunden Abwesenheit, sowie ohne zeitliche Prüfung für alle An- und Abreisetage mit Übernachtungen
    • 24 Euro für 24 Stunden Abwesenheit
  2. Für vom Arbeitgeber erhaltene unentgeltliche Mahlzeiten erfolgt eine Kürzung der Verpflegungspauschale in folgender Höhe: Von der im jeweiligen Land geltenden vollen Verpflegungspauschale (für 24 h) werden 20% für das Frühstück (4,80 Euro für Deutschland) und 40% für ein Mittag- oder Abendessen (je 9,60 Euro für Deutschland) abgezogen
  3. Ein Sachbezug ist nur noch dann für unentgeltlich erhaltene Mahlzeiten (bis 60 Euro) anzusetzen, wenn für eine Reise keine Verpflegungspauschale beansprucht werden kann (wenn Mindestabwesenheit nicht erreicht) Die SAP hat noch keine Hinweise zu diesem Thema herausgegeben. Es ist damit zu rechnen, dass die erforderlichen Änderungen spätestens im Jahreswechsel Support Package enthalten sein werden.

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