EuGH stärkt Arbeitnehmerrechte – Urlaubsanspruch verfällt nicht automatisch EuGH, Pressemitteilung vom 06.11.2018 zu den Urteilen C-619/16 und C-684/16 vom 06.11.2018 Tenor: Ein Arbeitnehmer darf seine erworbenen Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub nicht automatisch deshalb verlieren, weil er keinen Urlaub beantragt hat. Weist der Arbeitgeber jedoch nach, dass der Arbeitnehmer aus freien Stücken und in voller Kenntnis...Read More